Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
Leistungen
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.