Kommunalwahl 2026
Am 8. März 2026 ist Kommunalwahl.
Entscheiden Sie mit, für eine weitere positive und starke Zukunft in Bayern. Für Ihre Gemeinde, Ihre Stadt und Ihren Landkreis - und sich und Ihre Mitmenschen.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Beantragung Wahlschein
Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahl am 8. März 2026
Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind. Die Antragstellung ist vom 26.01.2026, 8:00 Uhr bis 02.03.2026, 23:59 Uhr möglich.
Bis 6. März 2026, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Rathaus Rechtmehring bzw. auch im Rathaus Maitenbeth möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Zur Antragstellung klicken Sie auf folgenden Link: Beantragung Briefwahlunterlagen
BITTE BEACHTEN SIE: AUCH NACH FRÜHZEITIGER BEANTRAGUNG DER (BRIEF-)WAHLUNTERLAGEN DÜRFEN WIR DIESE FRÜHESTENS AM MONTAG, DEN 16. FEBRUAR 2026, AUSGEBEN! DAHER BITTEN WIR VON ANFRAGEN DAHINGEHEND ABZUSEHEN.
Ihre Wahlleitung