Kommunalwahl 2026
Am 8. März 2026 ist Kommunalwahl.
Entscheiden Sie mit, für eine weitere positive und starke Zukunft in Bayern. Für Ihre Gemeinde, Ihre Stadt und Ihren Landkreis - und sich und Ihre Mitmenschen.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2026 ab 08.03.2026 18.00 Uhr
Bürgermeisterwahl 2026 - Gemeinde Rechtmehring
Gemeinderatswahl 2026 - Gemeinde Rechtmehring
Die Kommunal-Wahlen barrierefrei - Einfach verstehen!
Wie bei den vergangenen Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen gibt die Landeszentrale gemeinsam mit dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Holger Kiesel, auch für die Kommunalwahlen in Bayern 2026 eine Wahlinfobroschüre in Leichter Sprache heraus. Der Titel der Publikation lautet: „Einfach verstehen! Die Kommunal-Wahlen in Bayern am 08. März 2026“. Neben den gewohnten Informationen zur und über die Wahl, bietet die Broschüre auch eine Liste mit schwierigen Wörtern, die im Dickicht der Fachbegriffe Orientierung und Unterstützung geben möchte.
Die Infobroschüre steht Ihnen hier zum Download bereit: Infobroschüre "Einfach verstehen! Die Kommunal-Wahlen in Bayern am 08. März 2026
Beantragung Wahlschein
Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahl am 8. März 2026
Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind. Die Antragstellung ist vom 26.01.2026, 8:00 Uhr bis 02.03.2026, 23:59 Uhr möglich.
Bis 6. März 2026, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Rathaus Rechtmehring bzw. auch im Rathaus Maitenbeth möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Zur Antragstellung klicken Sie auf folgenden Link: Beantragung Briefwahlunterlagen
BITTE BEACHTEN SIE: AUCH NACH FRÜHZEITIGER BEANTRAGUNG DER (BRIEF-)WAHLUNTERLAGEN DÜRFEN WIR DIESE FRÜHESTENS AM MONTAG, DEN 16. FEBRUAR 2026, AUSGEBEN! DAHER BITTEN WIR VON ANFRAGEN DAHINGEHEND ABZUSEHEN.
So wählen Sie richtig: Ihre Stimmen im Überblick
Sie haben jeweils so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind. Das bedeutet für Sie:
- Gemeinderatswahl Rechtmehring: Sie haben 14 Stimmen.
- Kreistagswahl (Landkreis Mühldorf): Sie haben 60 Stimmen.
- Listenkreuz: Sie geben Ihre Stimmen einer kompletten Liste.
- Kumulieren (Häufeln): Sie geben einer Person bis zu drei Stimmen, um sie besonders zu unterstützen.
- Panaschieren (Mischen): Sie verteilen Ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen.