der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Gemeinde Rechtmehring definierten Erschließungsgebietes im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) – veröffentlicht am 02.04.2014.
Der Gemeinde Rechtmehring lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote der zum Teilnahmewettbewerb zugelassenen drei Unternehmen vor.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rechtmehring in seiner Sitzung vom 26.03.2014 das Angebot der Deutschen Telekom GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser einen Kooperationsvertrag zu schließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberbayern).
Der Kooperationsvertrag wird in den nächsten Tagen zur Prüfung und Stellungnahme an die Bundesnetzagentur versandt.