Onine-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinden Maitenbeth und Rechtmehring eingetragen sind.
Die Antragstellung mit Briefzustellung ist nur bis 17.02.2025 möglich.
Bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, haben Sie noch folgene Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).